- Lage: 4020 Linz
- Wohnfläche: 57,99m²
- Zimmer: 2
- Toiletten: 1
- Beziehbar ab: 01.08.2026
- Betriebskosten: € 194,12
- Gesamtmiete inkl. 20% USt.: € 799,12
- Provision: Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.
- Heizwärmebedarf: 80,60 kWh/m²a
Helle 2-Zimmer-Wohnung ab August 2026 verfügbar
Diese attraktive 2-Zimmer-Wohnung mit einer Wohnfläche von ca. 57,99 m² überzeugt durch ihre durchdachte Raumaufteilung und ihre zentrale Lage. Die hellen Wohnräume schaffen eine angenehme Wohnatmosphäre und bieten ausreichend Platz für Singles oder Paare. Die genaue Raumaufteilung entnehmen Sie bitte dem angehängten Grundrissplan.
Ein Lift im Gebäude sorgt für zusätzlichen Komfort und ermöglicht einen bequemen Zugang zur Wohnung. Die vorhandene Küche ist bereits ausgestattet und bietet beste Voraussetzungen für den sofortigen Einzug.
Highlights:
- attraktive 2-Zimmer-Wohnung
- ca. 57,99 m² Wohnfläche
- Lift vorhanden
- Küche inkludiert
- helle und gut geschnittene Räume
- gute Infrastruktur und Verkehrsanbindung
- Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe
- ab 01.08.2026 verfügbar
Strom- und Heizkosten werden direkt vom jeweiligen Versorgungsunternehmen abgerechnet.
Kaution: 3 Bruttomonatsmieten
Interessiert?
Für nähere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins steht Ihnen Frau Michaela Hochreiter, MBA unter +43 664 8185 330 oder michaela.hochreiter@arev.at gerne zur Verfügung.
Entdecken Sie dieses und weitere spannende Immobilienangebote auf unserer Homepage unter www.arev.at.
Unverbindliches, freibleibendes Angebot. Informationen nach bestem Wissen und Gewissen von der Abgeberin bzw. dem Abgeber erhalten – für die Richtigkeit wird keine Haftung übernommen. Mündliche Nebenabreden zum angebotenen Objekt bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Irrtümer, Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Besichtigungen und Beratungen erfolgen kostenlos.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.